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29. Februar 2024
Betoninstandsetzung im Parkhaus Linde AG Pullach bei München (P2)
Nach mehrfachen Verhandlungen wurden wir von der Firma Linde AG für die Sanierung des Parkhauses P2 beauftragt. Die Bauzeit betrug 6 Monate in einem Kostenrahmen von ca. 700.000,00 €.
Das Parkhaus Bj. 93/94 wird einer Teilsanierung unterzogen.
Gegenstand der Instandsetzung sind alle unmittelbar standsicherheitsgefährdete Bauteile.
Das Parkhaus hat insgesamt 370 Stellplätze, die sich auf 7 Parkdecks verteilen.
Das Parkhaus ist in Stahlbetonfertigteil-Bauweise errichtet. Die Decken sind als Halbfertigteile hergestellt. Es ist ein beidseitiges Gefälle zur Fassade vorhanden, der Hochpunkt befindet sich in Fahrbahnmitte. Die Tieflinie ist durch ein Schrammbord von den Stützen und Fassadenelementen abgesetzt. Die offene Entwässerungsrinne ist an Gullys angeschlossen.
Die Böden in den Parkebenen P1 bis P7 sowie auf der Auf- und Abfahrtsrampe sind mit einer Kunstharzbeschichtung versehen, beschichtet.
In P2 bis P6 ist zum Zeitpunkt der Aufnahme eine rissüberbrückende Beschichtung (OS11) vorhanden, in P1 und den Rampen eine starre Beschichtung (OS8).
In P7 befand sich ein Asphaltbelag mit einer bituminösen Bahnen Abdichtung.
Auf den Stützen- und Wandsockeln war nur ein Dispersionsanstrich vorhanden.
Schäden:
Wegen Undichtigkeiten der bituminösen Abdichtung in P7 waren mehrere Stahlbetonbauteile (Stützen, Binder, Fassadenplatten und Brüstungen) in den Fassaden erheblich Chlorid belastet.
Die Bodenbeschichtung auf den Decken war stellenweise gerissen, dort waren vereinzelt wasserführende Trennrisse in der Decke mit erheblicher Chlorid Belastung vorhanden.
Darüber hinaus gab es weitere Dauerhaftigkeitsdefizite in Form punktueller Unterschreitung der Betondeckung, Chlorid Kontamination von nachgeordneten Bauteilen ohne akuter Standsicherheitsrelevanz (z.B. Wandsockel), undichte Stoßfugen der Filigrandecke unter der Rinne sowie erhöhte Chloridgehalte unter der Beschichtung.
Instandsetzungskriterium:
Es wurden nur Bauteile mit aktuell und unmittelbar die Standsicherheit und Verkehrssicherheit gefährdenden Schäden einer Betoninstandsetzung nach Verfahren 7.2 (R-CL) unterzogen.
Bauteile, bei denen eine Schädigung durch Chlorid und/oder Karbonatisierung induziert war und auch teilweise schon Folgeschäden in Form von Rostfahnen und Abplatzungen sichtbar waren, die Schädigung aber noch nicht akut die Standsicherheit beeinträchtigen wurden nicht instand gesetzt.
Instandsetzungsziel:
Temporär begrenzte Verlängerung der Restnutzungsdauer in Kombination mit einer regelmäßigen Bauwerksprüfung und Instandhaltung